Als Sperrmüll bezeichnet man alle Stoffe, die z.B. bei Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Umzügen anfallen.
Hierunter fallen beispielsweise Möbel (Haus. Und Gartenmöbel), Tapetenreste, Couchgarnieturen, Kinderwagen, Teppiche, PVC-Beläge, Rollläden, Bettgestelle, Schrankwände und vergleichbare Materialien.
Grundsätzlich gibt es sehr unterschiedliche Bodensorten mit unterschiedlichen Kontaminationswerten. Wir beschränken uns auf die unbelasteten, gewachsenen
Böden, die oftmals mit Steinen versetzt sind.
Wichtig hierbei, dass Sie bei der Behandlung darauf achten, Wurzelreste und Grünrückstände (Grasnarben) zu entfernen. Sollte dies nicht möglich sein ist mit geringen Mehrkosten zu rechnen. Im Zweifel sprechen Sie uns an.
Als gemischte Bau- und Abbruchabfälle bezeichnet man alle Abfälle, die nicht getrennt voneinander entsorgt werden können. Darunter fallen im Allgemeinen Verpackungen, Folien Holz, Rigips, Papier, Bauschutt und Pappe, Kunststoffe und andere Reststoffe, die keine gefährlichen Materialien enthalten.
Bauschutt umfasst ausschließlich mineralische Materialien. Bei diesem preiswerten Material ist es wichtig, auf die richtige Sortierung zu achten. Eine falsche Beladung mit Störstoffen führt zu erheblichen Mehrkosten.
Beispiel der korrekten Befüllung: Ziegel, Steine, Keramik, Beton, Waschbetonplatten
Wichtig: Rigips, teerhaltiger Straßenaufbruch oder Bauschutt mit Anhaftungen (PVC, Porenbeton, Bims) gehört nicht in den sortenreinen Bauschuttcontainer.
Bei Abweichungen der beschriebenen Sorte kann dies je nach Verunreinigungsgrad zu geringen oder aber auch zu erheblichen Mehrkosten führen. Im Zweifel rufen Sie uns bitte an, um etwaige Missverständnisse im Vorfeld zu klären.
Der Grünabfall beinhaltet alle Arten von Laub- und Astwerk, Rasenschnitt und anderen Grünrückständen. Große Wurzelstücke dürfen nur bedingt mit in den Container geladen werden. Bei größeren Mengen von zu entsorgenden Wurzelteilen fragen Sie bitte vorab bei uns nach.
Bei der Holzentsorgung ist darauf zu achten, dass die Holzsorten unbehandelt sind. Speziell Tapeten- und / oder Folienreste sind zu entfernen. Nägel und Eisenbeschläge sind unproblematisch und müssen nicht vom Holz getrennt werden.
Holz das gefährliche Stoffe enthält (Bahnschwellen, ölgetränkte Gartenzäune) ist zwingend getrennt zu halten. Hier gelten andere Entsorgungsbedingungen.
Sollten Sie ausschließlich Papier oder Pappe zu entsorgen haben ist darauf zu achten, dass hiermit kein Ordner gemeint ist. Papier und Pappe müssen trocken und sauber sein, damit diese kostengünstig entsorgt werden können.
Diese Abfallart umfasst ausschließlich Materialien, die aus Gips bestehen. IN den meisten Fällen sind dies Rigipswände. Wichtig dabei ist, dass Fliesen oder ähnliche Anhaftungen von dem Material entfernt werden müssen. Nur Tapetenreste dürfen bleiben.
Unser Wertstoffhof in Halver an der Kruppstraße 29 umfasst ein Gelände von ca. 4000qm. Diese Fläche mit zwei Sortier- bzw. Recyclinghallen wird benötigt, um die verschiedenen Abfallstoffe voneinander zu trennen. Die daraus gewonnenen Wertstoffe werden zu 90 % in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt.
Falls Sie sich also dazu entschließen, Ihre Abfallmengen selber zu transportieren oder aufgrund der geringen Menge keinen Container ordern möchten, haben Sie die Möglichkeit selbst anzuliefern. Wir verfügen über eine geeichte Fahrzeugwaage, mit der wir anhand von Erst- und Zweitwiegungen das angelieferte Gewicht genau ermitteln können.
Bitte beachten Sie, dass bei Kleinstmengen unabhängig vom Gewicht Mindestanliefergebühren gelten.
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